Bürgerbeteiligung Windpark Erftstadt

 

Der Windpark befindet sich aktuell im Bau. Bis QI 2025 sollen alle acht Anlagen in Betrieb genommen werden. Insgesamt wird der Windpark eine installierte Leistung von rund 33 MW haben. Die Fundamente der Anlagen liegen auf Grundstücken der Gemeinde Erftstadt.

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Das Projekt im Detail

Nachrangdarlehen
Investitionsart
3,75 % p.a.
Zinssatz
Ab dem 14. Januar 2024 Vorzeichnungsrecht von zwei Tagen für Anwohner aus der Gemeinde Erftstadt (PLZ 50374) und STAWAG-Stromkunden, ab dem 16. Januar 2024 Bürger: innen aus NRW (nur natürliche Personen)
Zeichnungsberechtigte
Jährlich, erstmals zum 31. Dezember 2025, letztmals 31.12.2029
Zinszahlung
Endfällig
Tilgung
500 €
Mindestanlagebetrag
25.000 €
Höchstanlagebetrag
In 500 €-Schritten
Stückelung
Bis 31. Dezember 2029
Laufzeit
8
Windenergieanlagen
zwei Anlagen N149/5700 /
sechs Anlagen N131/3600
Anlagentyp
Nordex
Hersteller
5.700 KW / 3.600 KW
Leistung
84 / 105 / 106 Meter
Nabenhöhe
131 / 149,1 Meter
Rotordurchmesser
Q4 2024 - Q1 2025
Inbetriebnahme
 
 

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2. Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtlicher Hinweis

Das Nachrangdarlehen Windpark Erftstadt wird der Emittentin Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Januar 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.

 

Fragen & Antworten

Zeichnungs­berechtigte
Investitions­prozess
Nachrang­darlehen
Online-Plattform

Zeichnungsberechtigte Windpark Erftstadt

Warum richtet sich das Angebot an Stromkunden der STAWAG und Interessierte Bürger: innen aus NRW?

Wir setzen uns seit vielen Jahren für Energieeffizienz und eine nachhaltige Energieversorgung ein. So haben wir bereits rund 25 Windparks und zwölf Solarparks im Betrieb und planen noch viele weitere Projekte. Damit erzeugen wir tagtäglich klimafreundlichen und sauberen Strom für die Menschen vor Ort und bringen die Energiewende lokal und regional voran. Auch Sie als unsere Kundinnen und Kunden können zum Klimaschutz beitragen: Wir bieten Ihnen deshalb an, sich an unserem neuen Windpark in Erftstadt zu beteiligen. Sie profitieren nicht nur von einer attraktiven Verzinsung Vielmehr können Sie sich sicher sein, dass Ihr Geld für den Klimaschutz arbeitet. Am Dienstag, den 14. Januar 2025 startet das Zeichnungsrecht für alle Stromkundinnen und - kunden der STAWAG sowie für Anwohner aus der Gemeinde Erftstadt (Postleitzahlengebiet 50374). Zwei Tage später, ab Donnerstag, den 16. Januar können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Nordrhein-Westfalen an der Zeichnung beteiligen.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Die Vermögensanlage richtet sich an Privatkundinnen und Privatkunden gem. § 67 WpHG und kann nur von volljährigen natürlichen Personen gezeichnet werden, deren Erst- oder Zweitwohnsitz sich in Nordrhein-Westfalen befindet oder die Stromkunden der STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG sind. Als unsere Stromkunden gelten natürliche Personen, die mit uns einen wirksamen Stromliefervertrag geschlossen haben. Ausgeschlossen hiervon sind Kundinnen und Kunden mit aktiven Verträgen in der Ersatzversorgung.

Ich bin noch kein Kunde der STAWAG, möchte aber vom Vorzeichnungsrecht Gebrauch machen. Wie kann ich das ändern?

Sie wohnen in der Stadt oder in der StädteRegion Aachen, sind noch kein Kunde der STAWAG, möchten es aber werden? Dann nutzen Sie doch einfach unseren Online-Service auf https://www.stawag.de/ und schließen Sie einen Stromvertrag ab. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Entscheiden Sie sich daher rechtzeitig, um für den Start der Zeichnungsphase am 14. Januar 2025 berücksichtigt werden zu können. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zeichnung noch keine Vertragsbestätigung von uns erhalten haben und somit nicht zeichnen können, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter 0241 181-1818, Service-Zeiten: Montag – Donnerstag: 08 bis 16 Uhr und Freitag: 08 bis 13 Uhr oder per Mail an buergerbeteiligung@stawag.de.

Der Lieferbeginn meines Stromvertrages liegt in der Zukunft. Kann ich trotzdem vom Vorzeichnungsrecht Gebrauch machen?

Ja, alle Kunden, die rechtzeitig einen Stromvertrag abgeschlossen haben und dazu eine Vertragsbestätigung erhalten haben, sind berechtigt, ab dem 14. Januar 2025 zu zeichnen. Der Lieferbeginn kann auch in der Zukunft liegen.

Was passiert mit meiner Geldanlage, wenn ich den Stromvertrag kündige oder sich mein Wohnsitz ändert?

Die Kündigung Ihres Stromvertrages und der Verlust des Kundenstatus bei der STAWAG hat nach erfolgreicher Beteiligung keinen Einfluss auf den abgeschlossenen Darlehensvertrag. Ebenso bleibt der Darlehensvertrag unberührt, wenn Sie aus Nordrhein-Westfalen wegziehen.

Kann ich als Kunde der ehemaligen enwor auch von dem Vorzeichnungsrecht Gebrauch machen?

Ja, seit dem 1. Oktober 2024 sind STAWAG und enwor ein Unternehmen. Damit können auch alle Kund:innen der ehemaligen enwor, die zum Zeitpunkt der Zeichnung einen aktiven Stromvertrag von enwor oder STAWAG besitzen, zeichnen.

Investitionsprozess Windpark Erftstadt

Ab welchem Betrag kann ich als Anlegerin oder Anleger investieren?

Die Zeichnung können Sie ab Dienstag, den 14. Januar 2025, direkt in unserem Online-Portal vornehmen, indem Sie dort einen Anlagebetrag von mindestens 500 Euro bis maximal 25.000 Euro zeichnen.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG für die Dauer der Laufzeit von fünf Jahren jährlich verzinst, erstmals am 31. Dezember 2025. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt endfällig zum 31. Dezember 2029. Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Wie kann ich investieren?

1. Ab dem Emissionsstart 14. Januar 2025 können Sie sich registrieren und beteiligen. Klicken Sie hierzu auf einen der Zeichnungsbuttons "Jetzt investieren" und legen Sie sich anschließend unter „Jetzt Registrieren“ ein Benutzerkonto an. Hierzu vergeben Sie einen Benutzernamen und geben Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E- Mail mit Ihrem Aktivierungslink. 2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie zunächst auf Ihre persönliche Seite. Legen Sie hier Ihr persönliches Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben. 3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab Sie werden nun zur Zeichnung weitergeleitet. Sie erhalten nun ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch. Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag an. Anschließend müssen Sie das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten als elektronische Signatur einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt. Folgeprozess: Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen. Hierbei gilt das Windhund-Prinzip bis zum Erreichen des maximalen Emissionsvolumens von zwei Millionen Euro.

Nachrangdarlehen Windpark Erftstadt

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen. Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz- Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist von zehn Bankarbeitstagen bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt. Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG eingeht.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich natürliche Personen, und damit Privatkunden, jedoch keine juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften, zeichnen dürfen. Ausgenommen sind ebenfalls Kunden mit Verträgen in der Ersatzversorgung.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Online-Plattform

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
  • Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben
  • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Investition

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Beteiligungen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)

Ich habe mich bereits schon mal im Portal registriert (für den Windpark Münsterwald). Muss ich mich noch mal neu registrieren?

Nein. Ihre damals vergebenen Daten (Benutzername und Passwort) sind weiterhin gültig.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

 

In 4 einfachen Schritten zu Ihrer Investition

1) Benutzerkonto anlegen
Login
2) Vertragunterlagen einsehen
Dokumente
3) Zeichnung online abschließen
Checkbox
4) Investieren und auf Zinsen freuen
Smile
1) Benutzerkonto anlegen

Für Ihre Teilnahme müssen Sie sich als User registrieren. Dies geht direkt und sicher ab dem Emissionsstart hier im Online Beteiligungsportal.

Wenn Sie nach Ihrer Registrierung direkt investieren wollen, registrieren Sie sich bitte über den Button „Ich möchte investieren". Alternativ können Sie Ihr Benutzerkonto auch über den Login Button anlegen.

Sollten Sie bereits in einer unserer Bürgerbeteiligungen beteiligt sein, können Sie Ihr bereits vorhandenes Benutzerkonto nutzen und müssen kein Neues anlegen.

2) Vertragsunterlagen einsehen

Sobald Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über "Ich möchte investieren" zur Zeichnungsumgebung. Hierbei wird Ihnen eine E-Mail mit wichtigen Informationsdokumenten zugesandt. Bitte lesen Sie diese Unterlagen aufmerksam durch und prüfen Sie diese.

3) Zeichnung online abschließen

Als nächstes prüfen Sie in der Online-Eingabemaske Ihre persönlichen Daten, füllen Angaben zur Angemessenheit der Investition aus und geben Ihre Investitionshöhe ein. Abschließend laden Sie Ihr Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) herunter und bestätigen Ihre Investition mit Ihrer elektronischen Signatur. Durch Klick auf "Jetzt verbindlich investieren" wird der Darlehensvertrag rechtswirksam geschlossen. Ihre Vertragsunterlagen erhalten Sie im Anschluss per E-Mail zugestellt und können diese auch in Ihrem persönlichen Bereich einsehen und herunterladen.

4) Investieren und auf Zinsen freuen

Mit der Bestätigung zu Ihrem Vertragsschluss erhalten Sie per E-Mail weitere Informationen sowie eine Aufforderung zur Zahlung des angegebenen Betrags. Sobald der Darlehensbetrag bei uns verbucht wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einer Zahlungsbestätigung. Sie können Ihre Investition nun einfach und unkompliziert in Ihrem persönlichen Bereich einsehen und verwalten.